Stromkosten - Stromschulden
Bei den Stromkosten ist zwischen Heizkosten und Kosten der Haushaltsenergie zu unterscheiden:
Wenn Sie mit Strom heizen, wird der auf die Heizung entfallene Anteil der Stromkosten grundsätzlich vom Jobcenter übernommen.
Stromkosten, die keine Heizkosten sind, sind als Kosten für Haushaltsenergie in Ihrem monatlichen Regelbedarf enthalten und müssen von Ihnen selbst an den Stromanbieter überwiesen werden.
Auch Nachzahlungen aus der Jahresabrechnung sind von Ihnen aus dem Regelbedarf zu begleichen.
Hinweis:
Wenn Sie Stromschulden haben oder eine Zählersperrung droht, setzen Sie sich bitte zuerst mit Ihrem Stromanbieter in Verbindung, um eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen.
Sollte der Stromanbieter diese Vereinbarung nicht mit Ihnen treffen wollen, dann weisen Sie Ihren Stromanbieter bitte auf die Änderung der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) zum 01.12.2021 hin.
Diese sieht vor, dass der Stromversorger Ihnen mit der Androhung einer Stromsperre gleichzeitig eine zinsfreie Ratenzahlungsvereinbarung über die Rückstände und die Weiterversorgung mit Strom auf Vorauszahlungsbasis anbieten muss.
Sollten Sie weiterhin Probleme haben, wenden Sie sich bitte an uns. Wir versuchen mit Ihnen und dem Energieanbieter einen gemeinsamen Weg zu finden, um eine Sperrung der Versorgung zu verhindern z.B. durch ein zinslosen Darlehen.
Den Antrag auf ein zinsloses Darlehen finden Sie hier:
Die Verbraucherzentrale NRW informiert Sie gerne zum Thema "Strom sparen".