Bildung und Teilhabe (BuT)

Unterstützung für bedürftige Kinder und Jugendliche

Für Eltern, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder in der Schule zu bieten wie Kindern aus Familien mit höheren Einkommen. Doch auch bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch darauf, bei Tagesausflügen und dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen zu dürfen. Hier helfen die Bildungs- und Teilhabeleistungen des so genannten Bildungspakets.

Erhalten Sie Bürgergeld, haben Sie einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Was beinhaltet das Bildungs- und Teilhabepaket?

Inhalte

  • (Schul-) Ausflüge und (mehrtägige) Klassenfahrten Wenn die Schule oder die Kindertageseinrichtung mehrtägige Fahrten oder eintägige Ausflüge organisiert, bleibt Ihr Kind nicht ausgeschlossen. Die Kosten hierfür werden übernommen.
  • Persönlicher Schulbedarf Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August und zum 1. Februar eines Jahres einen Pauschalbetrag. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.
  • Schülerbeförderungskosten Schülerinnen und Schüler, die ihre nächstgelegene Schule nicht ohne Beförderungsmittel erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. Dies bedeutet, dass zunächst ein Antrag beim zuständigen Schulträger zu stellen ist.
  • Lernförderung Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Wenn beispielsweise das Klassenziel gefährdet ist und die Schule nicht weiterhelfen kann, wird sich in vielen Fällen die Frage gezielter Nachhilfe stellen. Dies ist allerdings in der Regel mit Kosten verbunden, die sich viele Familien nicht leisten können. Kein Kind soll aber von notwendiger Lernförderung ausgeschlossen bleiben. Daher können die erforderlichen Kosten einer geeigneten Lernförderung übernommen werden, um die Lernziele zu erreichen.
  • Mittagessen in Kindertagesstätte, Schule und in der Kindertagespflege Wenn die Kindertagesstätte, Schule oder die Kindertagespflege Ihres Kindes ein gemeinschaftliches Mittagessen anbietet, kann Ihr Kind daran teilnehmen. Die Kosten hierfür werden von uns getragen.
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Damit Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren am sozialen und kulturellen Leben in der Gesellschaft teilhaben können, erhalten Sie pauschal einen Betrag in Höhe von 15 Euro monatlich. Damit können Mitgliedsbeiträge, Unterrichtsstunden oder Teilnahme an gemeinschaftlichen Freizeitangeboten wie z.B. Musikunterricht, Sportvereine etc. finanziert werden.

Weitere Einzelheiten zu den Leistungen finden Sie auch in der Richtlinie der Stadt Remscheid:

Wie können Sie die Leistungen erhalten?

Durch Ihren Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag auf Bürgergeld gelten die Leistungen des Bildungspaketes als gleichzeitig (stillschweigend) mitbeantragt. Dadurch wird die Umsetzung für Sie und uns erleichtert. Um die einzelnen Leistungen in Anspruch nehmen zu können, ist es lediglich erforderlich, dass Sie die jeweiligen Nachweise vollständig ausgefüllt bei uns einreichen.

Die betreffenden Vordrucke erhalten Sie in unserem Downloadcenter: