Kosten der Unterkunft

Auszug unter 25 Jahren

Sind Sie unter 25 Jahre alt, leben noch bei Ihren Eltern oder einem Elternteil und möchten in Ihre eigenen „Vier Wände“ ziehen? Dann werden die angemessenen Kosten gemäß der Richtlinie der Stadt Remscheid für eine eigene Unterkunft zum Beispiel nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen.

Voraussetzungen

  • Schwerwiegende soziale Gründe sprechen dagegen, dass Sie zuhause wohnen bleiben.
  • Sie müssen für eine Ausbildung oder eine Arbeit umziehen, weil Sie Ihre Arbeitsstätte von der Wohnung Ihrer Eltern aus nicht erreichen können.

Diese Gründe sind vor einem Umzug von Ihnen bei uns nachzuweisen. Lassen Sie sich daher von uns beraten, bevor Sie von zuhause ausziehen. Erfolgt ein Umzug ohne Absprache kann die Übernahme weiterer Kosten (z.B. Kaution, Mietkosten für Umzugswagen, Einzugsrenovierung usw.) und die Anerkennung der Miete abgelehnt werden.

Außerdem erhalten Sie dann nur den Regelbedarf für volljährige Kinder.

Weitere Besonderheiten zu den Kosten der Unterkunft finden Sie bei unseren aktuellen Weisungen.

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