Die wichtigsten Infos im Überblick
Das Bürgergeld setzt sich aus dem Regelbedarf, eventuellen Mehrbedarfen und den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Ausführliche Infos finden Sie hier:
Mit dem Regelbedarf sollen Sie insbesondere Ihre Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenen Anteile) sowie Bedarfe zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Kinobesuche, Zoobesuch etc.) in der Gemeinschaft decken. Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt. Über seine Verwendung entscheiden Sie eigenverantwortlich. Die Höhe der Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts wird jährlich durch den Gesetzgeber festgelegt.
Die ab 01.01.2024 maßgebenden Beträge können Sie aus der nachstehenden Tabelle entnehmen.
Berechtigte | Regelbedarf |
---|---|
Alleinstehende Alleinerziehende Volljährige mit minderjährigem Partner |
563 Euro |
volljährige Partner | je 506 Euro |
Volljährige unter 25 Jahren ohne eigenen Haushalt | 451 Euro |
Volljährige unter 25 Jahren, die ohne Zustimmung des Jobcenters umziehen | 451 Euro |
Jugendliche von 14- 17 Jahren | 471 Euro |
Kinder von 6- 13 Jahren | 390 Euro |
Kleinkinder von 0- 5 Jahren | 357 Euro |
Weitere wichtige Informationen finden Sie auch im Merkblatt Bürgergeld: