Teilhabechancengesetz

Umdenken bringt uns weiter

Nutzen Sie die Chancen, die eine Teilhabe am Arbeitsleben und damit an der Gesellschaft bietet.
In unserer Gesellschaft halten sich Vorurteile gegen Arbeitsuchende in den Jobcentern besonders hartnäckig. Schauen Sie selbst: Der YouTube-Film „Harte Treffer“ ist leider ein klares Zeichen dafür! Vorurteile bringen uns aber nicht weiter: Wir müssen umdenken!

Sie sind Arbeitgeber und bereit, soziale Verantwortung zu übernehmen, fürchten aber Risiken?
Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf: Wir sind mit Menschen, die längere Zeit nicht mehr gearbeitet haben, und sich daher Vieles nicht mehr zutrauen, in engem Kontakt und arbeiten stärkenorientiert an Zukunftsperspektiven ebendieser Menschen. Viele unserer Kund*innen möchten die Chance nutzen, die das neue Teilhabechancengesetz bietet; sie werden dabei durch ein ganzheitliches Coaching unterstützt, und Ihr Risiko als Arbeitgeber wird durch den gesetzlich geregelten Lohnkostenzuschuss aufgefangen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann lesen Sie bitte weiter: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben wir im Folgenden kurz zusammengefasst. Am Ende dieser Seite finden Sie unsere Ansprechpartner.

Das Teilhabechancengesetz

Das Teilhabechancengesetz ist zum 01. Januar 2019 in Kraft getreten. Über die zwei Förderinstrumente Teilhabe am Arbeitsmarkt und Eingliederung von Langzeitarbeitslosen können Arbeitgeber mit Lohnkostenzuschüssen gefördert werden, wenn sie sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit langzeitarbeitslosen Menschen abschließen.

Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II

Zielgruppe
Menschen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und schon besonders lange – insgesamt mindestens sechs Jahre innerhalb der letzten sieben Jahre – Leistungen nach dem SGB II beziehen. Für schwerbehinderte Menschen und erwerbsfähige Leistungsbezieher mit Kindern in der Bedarfsgemeinschaft gilt ein fünfjähriger Leistungsbezug.

Das Jobcenter Remscheid fördert Sie mit einem Lohnkostenzuschuss für bis zu fünf Jahre mit einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt:

  • In den ersten beiden Jahren des Arbeitsverhältnisses beträgt der Zuschuss 100 Prozent
  • Im dritten Jahr des Arbeitsverhältnisses 90 Prozent
  • Im vierten Jahr des Arbeitsverhältnisses 80 Prozent
  • Im fünften Jahr des Arbeitsverhältnisses 70 Prozent.

Es wird ein pauschalierter Beitrag am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (ohne Arbeitslosenversicherung) gefördert. Während der gesamten Zeit erfolgt ein begleitendes Coaching, um die Beschäftigung zu festigen und zu stabilisieren. Die Kosten für das Coaching trägt das Jobcenter.

Zusätzlich übernimmt das Jobcenter Remscheid Weiterbildungskosten in Höhe von bis zu 3.000 € für Weiterbildungen, die während des Arbeitsverhältnisses erfolgen.

Es besteht keine Nachbeschäftigungspflicht.

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nach § 16e SGB II

Zielgruppe
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind.

Das Jobcenter fördert Sie mit einem Lohnkostenzuschuss für 24 Monate:

  • im ersten Jahr in Höhe von 75 Prozent und
  • im zweiten Jahr in Höhe von 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts.

Es wird ein pauschalierter Beitrag am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (ohne Arbeitslosenversicherung) gefördert. Während der gesamten Zeit erfolgt ein begleitendes Coaching, um die Beschäftigung zu festigen und zu stabilisieren. Die Kosten für das Coaching trägt das Jobcenter.

Weiterbildungen können bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen nach den allgemeinen Vorschriften des SGB II in Anspruch genommen werden.

Nehmen Sie Kontakt auf

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie Kontakt zu uns aufnehmen möchten, können Sie gerne das Team-Postfach der Arbeitgeberberatung verwenden.

Ansprechpartner/in Telefon E-Mail
Martin-Simon Padeck 0 21 91 / 95 18-571 Martin-Simon.Padeck@jobcenter-ge.de
Andreas Kuhlendahl 0 21 91 / 95 18-485 Andreas.Kuhlendahl@jobcenter-ge.de