Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber
Ihr Betrieb bildet Nachwuchskräfte aus? Sie möchten auch benachteiligten Jugendlichen die Chance auf eine Ausbildung geben? Wir unterstützen Sie gerne dabei.
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Es gibt für Arbeitgeber die Möglichkeit, eine betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) durchzuführen. Eine Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum. Sie soll Jugendliche und junge Erwachsene, die sich bereits für einen konkreten Beruf entschieden haben, auf eine Ausbildung vorbereiten. Im Betrieb werden sie an die entsprechenden Ausbildungsinhalte herangeführt und können Ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen. Ein solches Praktikum dauert sechs bis zwölf Monate. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer bekommt von Ihnen eine Vergütung. Diese kann bezuschusst werden.
Eine vorherige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung des jungen Menschen in Ihrem Unternehmen schließt die Förderung jedoch aus.
Weitere Informationen finden Sie unter anderem im Flyer Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) - Informationen für Arbeitgeber - Brücke in die Ausbildung.
Gibt es zusätzlichen Unterstützungsbedarf während der Ausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung, können ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) eine Lösung für Sie sein.
Dabei werden junge Menschen individuell unterstützt, z.B. mit zusätzlicher Fachtheorie oder Sprachunterricht. So soll ein erfolgreicher Verlauf und Abschluss der Berufsausbildung gesichert werden.
Der Förderunterricht findet einzeln oder in Kleingruppen statt. Die Kosten dafür tragen die Arbeitsagentur oder das Jobcenter.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner der Arbeitgeberberatung oder im Flyer zum Eingliederungszuschuss.
Sie haben die Bewerbung eines potentiellen neuen Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin vorliegen, wissen aber nicht, ob die Person in Ihren Betrieb passt und für die Stelle geeignet ist? Sie möchten die oder den Neuen unverbindlich kennenlernen? Dann ist eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) das Richtige für Sie.
Im Rahmen der Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) haben Sie – ähnlich wie bei einem Praktikum – die Möglichkeit, die potentiellen Mitarbeitenden für eine bestimmte Zeit unverbindlich in Ihrem Betrieb kennenzulernen.
Kosten entstehen Ihnen als Arbeitgeber nicht.
Für die Dauer der Maßnahme können der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer angemessene Kosten für die Fahrten zum Einsatzort, für Arbeitsbekleidung und ggf. Kinderbetreuung vom Jobcenter übernommen werden. Hierfür melden Sie als Arbeitgeber die potenzielle Mitarbeiterin oder den potentiellen Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft an.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner der Arbeitgeberberatung oder im Flyer zum Eingliederungszuschuss.
Sie wollen eine offene Stelle besetzen? Geben Sie einem arbeitslosen Menschen die Chance auf einen Wiedereinstieg in den Beruf. Wir unterstützen Sie dabei.
Wir können Sie mit einem Eingliederungszuschuss unterstützen, wenn Sie einen arbeitslosen Menschen einstellen, der (noch) nicht über die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt, die man normalerweise erwartet und der deshalb einen erhöhten Einarbeitungsbedarf hat.
In diesem Fall können wir Ihnen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zahlen, der den Arbeitsausfall während der Einarbeitung, die über den üblichen Rahmen hinausgeht, ausgleicht.
Der Eingliederungszuschuss ist zeitlich befristet. Seine Höhe und Dauer hängen dabei immer vom Einzelfall ab. Die Zuschüsse sollen Einschränkungen der Arbeitsleistung ausgleichen, die z.B. auf Grund längerer Arbeitslosigkeit, einer Behinderung, einer geringen Qualifikation oder des Alters wegen bestehen können.
Bitte beachten Sie, dass der Eingliederungszuschuss beantragt werden muss, bevor Ihre neue Mitarbeiterin oder Ihr neuer Mitarbeiter die Arbeit aufnimmt. Eine normale betriebsübliche Einarbeitung kann nicht gefördert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner der Arbeitgeberberatung oder im Flyer zum Eingliederungszuschuss.