Bei jedem Jobcenter wird ein Beirat gebildet
(§18d SGB II)
Die Trägerversammlung beruft die Mitglieder des Beirats auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen.
Der Beirat berät das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und –maßnahmen und bei der Planung seines Arbeitsmarkt- und Integrationsprogrammes. Hier können die Mitglieder des Beirates ihre jeweiligen Kompetenzen einbringen, um regional abgestimmte Lösungskonzepte und Rahmenkriterien der Arbeitsmarktpolitik mitzugestalten.
Vorsitzender | Herr Fred Schulz | Kreishandwerkerschaft |
stellv. Vorsitzende | Frau Ute Feldbrügge | AG Wohlfahrtspflege |