Allgemeines
Das Jobcenter Remscheid hat zum 01.01.2012 als gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Solingen- Wuppertal und der Stadt Remscheid, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, die Arbeit aufgenommen, um die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II) und die Aufgaben der Stadt Remscheid nach den §§ 22 und 23. Abs. 3 SGB II wahrzunehmen.
Das Jobcenter besteht aus folgenden Organen:
Geschäftsführung
Hier finden Sie Infos zur Geschäftsführung des Jobcenters Remscheid...
Trägerversammlung
Die Trägerversammlung setzt sich aus je drei Vertretern der Bundesgentur für Arbeit und der Stadt Remscheid zusammen...
Beirat
Aufgabe des Beirates ist die Beratung des Jobcenters. Hier sind Ratsmitglieder der Stadt Remscheid und verschiedene Arbeitsmarktakteure beteiligt...