Berufliche Rehabilitation

Rehabilitation und Teilhabe

Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde in § 12 SGB IX die Pflicht für die Rehabilitationsträger und Jobcenter eingeführt, Ansprechstellen für Leistungsberechtigte, Arbeitgeber und andere Rehabilitationsträger einzurichten. Das Jobcenter Remscheid beteiligt sich am Ansprechstellenverzeichnis der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR). Unter folgender Adresse finden Sie die Ansprechpartner des Jobcenters Remscheid zum Thema Rehabilitation und Teilhabe.

Fragen & Antworten

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Sie haben Fragen zum Thema Rehabilitation und Teilhabe? Sie möchten sich über Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung informieren?
Sprechen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail.

Weiterführende Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie hier:

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