Anspruch auf Bürgergeld
Wenn Sie den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie nicht selber sicherstellen können, kann ein Anspruch auf Bürgergeld nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) bestehen. Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen.
Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können. Sie sind erwerbsfähig, wenn Sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. Auch wenn Sie ein Gewerbe betreiben und selbständig sind, können Sie grundsätzlich einen Leistungsanspruch haben. Die Besonderheiten hierzu werden Ihnen bei der Antragstellung erläutert. Bei Auszubildenden, Schülern und Studenten im Haushalt der Eltern sind vorrangig Leistungen wie z.B. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BaFöG zu prüfen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch im Merkblatt Bürgergeld:
Die Beantragung von Leistungen sollte rechtzeitig vor Beginn der Hilfebedürftigkeit erfolgen. Reicht Ihr Erwerbseinkommen, Arbeitslosengeld I und/oder sonstiges Einkommen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern, stellen Sie so schnell wie möglich einen Antrag bei uns. Gleiches gilt wenn Ihr Arbeitslosengeld I bald endet. Der Antrag kann formlos - das bedeutet schriftlich, telefonisch oder persönlich - erfolgen.
Die erforderlichen Antragsunterlagen und Merkblätter erhalten Sie hier:
Maßgeblich für die Berechnung Ihrer Ansprüche ist der Tag der Antragstellung. Für Zeiten vor der Antragstellung können Sie grundsätzlich keine Leistungen erhalten. Der Antrag wirkt jedoch auf den Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde, zurück. Bitte achten Sie darauf, dass die Antragsformulare vollständig ausgefüllt und unterschrieben von Ihnen eingereicht werden.
Grundsätzlich müssen Sie folgende Unterlagen in Kopie beibringen:
- Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung) aller Mitglieder aus Ihrer Bedarfsgemeinschaft,
- Krankenversicherungskarten (sonst Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse) und Sozialversicherungsausweise von allen,
- ggfls. Schwerbehindertenausweis, Schulbescheinigung bei Kindern ab 15 Jahren,
- Mietvertrag, letzte Jahresabrechnung der Betriebs- und Heizkosten; bei Eigentum: aktueller vollständiger Grundbuchauszug, Nachweise über sämtliche Nebenkosten, letzter Darlehenskontoauszug inklusive Nachweis über die aktuell zu zahlenden Schuldzinsen,
- sämtliche Nachweise über Ihre Einkünfte: z.B. Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate, Bescheide über sämtliche Sozialleistungen, die Sie erhalten, Nachweis über Ihre Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung, Nachweise über Unterhaltsregelungen (z.B. Scheidungsurteil, Unterhaltsfestsetzung),
- sämtliche Nachweise über Ihr Vermögen:
- von allen Konten die vollständigen Kontoauszüge der letzten sechs Monate,
- aktuelle Nachweise über Sparbücher, Wertpapiere, Bausparverträge etc.,
- bei kapitalbildenden Lebens- oder privaten Rentenversicherungen die Versicherungspolice und ein Nachweis über den aktuellen Stand,
- Kfz-Schein.
Sollten weitere Unterlagen von Ihnen benötigt werden, wird Ihre Sachbearbeiterin bzw. Ihr Sachbearbeiter Kontakt zu Ihnen aufnehmen und Ihnen mitteilen, was ergänzend von Ihnen beizubringen ist. Erst wenn Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, kann über Ihren Antrag entschieden werden. Wenn über Ihren Antrag positiv beschieden wurde, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid.
Eine beispielhafte Darstellung eines Bescheides inklusive Berechnungsbogen und Erklärungen können Sie sich vorab hier anschauen:
Weitere wichtige Begriffe werden Ihnen in der Broschüre „Einfach erklärt – Wichtige Begriffe im Zusammenhang mit dem Bürgergeld“ erläutert:
Sollten Sie Fragen zur Antragstellung haben, können Sie sich gerne an unsere Eingangszone oder das Service-Center wenden. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier:
In Ihrem Bewilligungsbescheid erfahren Sie den genauen Zeitraum, für den Sie Bürgergeld erhalten. Für die weitere Gewährung muss zwingend ein Weiterbewilligungsantrag von Ihnen gestellt werden. Sie werden daher in der Regel ungefähr sechs Wochen vorher die Beendigungsmitteilung mit den Unterlagen zu Ihrem Weiterbewilligungsantrag (WBA) erhalten.
Bitte achten Sie darauf, den Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig einzureichen, damit eine lückenlose Zahlung von Leistungen gewährleistet werden kann. Sie können den Weiterbewilligungsantrag auch alternativ über jobcenter.digital stellen.
Informationen dazu finden Sie hier:
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung erhalten Sie durch das Video Der Weiterbewilligungsantrag:
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