Teilhabechancengesetz

Umdenken bringt uns weiter

Nutzen Sie die Chancen, die eine Teilhabe am Arbeitsleben und damit an der Gesellschaft bietet.
In unserer Gesellschaft halten sich Vorurteile gegen Arbeitsuchende in den Jobcentern besonders hartnäckig. Schauen Sie selbst: Der YouTube-Film „Harte Treffer“ ist leider ein klares Zeichen dafür! Vorurteile bringen uns aber nicht weiter: Wir müssen umdenken!

Sie sind Arbeitgeber und bereit, soziale Verantwortung zu übernehmen, fürchten aber Risiken?
Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf: Wir sind mit Menschen, die längere Zeit nicht mehr gearbeitet haben, und sich daher Vieles nicht mehr zutrauen, in engem Kontakt und arbeiten stärkenorientiert an Zukunftsperspektiven ebendieser Menschen. Viele unserer Kund*innen möchten die Chance nutzen, die das neue Teilhabechancengesetz bietet; sie werden dabei durch ein ganzheitliches Coaching unterstützt, und Ihr Risiko als Arbeitgeber wird durch den gesetzlich geregelten Lohnkostenzuschuss aufgefangen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann lesen Sie bitte weiter: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben wir im Folgenden kurz zusammengefasst. Am Ende dieser Seite finden Sie unsere Ansprechpartner.

Das Teilhabechancengesetz

Das Teilhabechancengesetz ist zum 01. Januar 2019 in Kraft getreten. Über die zwei Förderinstrumente Teilhabe am Arbeitsmarkt und Eingliederung von Langzeitarbeitslosen können Arbeitgeber mit Lohnkostenzuschüssen gefördert werden, wenn sie sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit langzeitarbeitslosen Menschen abschließen.

Nehmen Sie Kontakt auf

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie Kontakt zu uns aufnehmen möchten, können Sie gerne das Team-Postfach der Arbeitgeberberatung verwenden.

Ansprechpartner/in Telefon E-Mail
Martin-Simon Padeck 0 21 91 / 95 18-571 Martin-Simon.Padeck@jobcenter-ge.de
Andreas Kuhlendahl 0 21 91 / 95 18-485 Andreas.Kuhlendahl@jobcenter-ge.de

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