Schlichtungsstelle
Ab dem 01.07.2023 soll das Jobcenter gemeinsam mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person einen Plan zu Verbesserung der Teilhabe erstellen (Kooperationsplan). In diesem Plan werden das Eingliederungsziel und die wesentlichen Schritte zur Eingliederung festgehalten.
Sollte es aufgrund von Unstimmigkeiten zu keinem Abschluss eines Kooperationsplans kommen, kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.
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