Ab 01.09.2020 Weiterbewilligungsantrag wieder erforderlich
Sollten Ihre Leistungen zum Lebensunterhalt zum 31.08.2020 oder später enden, ist für die weitere Gewährung zwingend ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen. Sie werden daher in der Regel ungefähr sechs Wochen vorher die Beendigungsmitteilung mit den Unterlagen zu Ihrem Weiterbewilligungsantrag (WBA) erhalten. Bitte achten Sie darauf, den Antrag rechtzeitig einzureichen, damit eine lückenlose Zahlung von Leistungen gewährleistet werden kann.
Nutzen Sie Jobcenter.digital
Um Ihnen Laufwege oder Porto zu ersparen, nutzen Sie gerne das Angebot von Jobcenter.digital. Sie können Jobcenter.digital auch mit mobilen Geräten wie Smartphone oder Tablet aufrufen.
Nähere Informationen erhalten Sie hier:
Eine postalische Zusendung an das Jobcenter Remscheid, Bismarckstr. 8-10, 42853 Remscheid oder der Einwurf in den Hausbriefkasten ist ebenfalls möglich. Aufgrund der Postabholung kann sich die Bearbeitung der Unterlagen gegenüber der digitalen Einreichung verzögern.